Zuzug nach Spanien
Das Beckham-Gesetz: was es beim Umzug nach Mallorca löst und was nicht
Die Sonderregelung, im Deutschen als Beckham-Gesetz oder Lex Beckham bekannt, erlaubt es Personen, die in Spanien steuerlich ansässig werden, sich sechs Jahre lang nach den Regeln für Nichtansässige besteuern zu lassen. Sie ist wertvoll und eng gefasst. Die Hauptschwierigkeit ist nicht die Berechnung, sondern dass sie oft Personen angeboten wird, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Wir sagen es Ihnen vor dem Umzug.
Trifft das auf Sie zu?
- Sie ziehen mit einem Arbeitsvertrag, einer Entsendung oder einer Remote-Stelle bei einem ausländischen Arbeitgeber nach Mallorca.
- Sie werden zum Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft bestellt oder nehmen eine als unternehmerisch eingestufte Tätigkeit auf.
- Sie gehen in den Ruhestand oder ziehen als Investor um und möchten wissen, ob das Regime überhaupt offensteht. Meist nicht.
Was das spanische Recht verlangt
Das Regime steht in Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes. Erste Voraussetzung: in den fünf Steuerjahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen zu sein.
Zweite Voraussetzung: ein anerkannter Grund für den Umzug: ein Arbeitsvertrag mit einem spanischen Arbeitgeber oder eine Entsendung durch einen ausländischen, einschließlich Remote-Arbeit; die Bestellung zum Geschäftsführer, mit einer Beteiligungsgrenze bei vermögensverwaltenden Gesellschaften; eine unternehmerische Tätigkeit; oder hochqualifizierte Dienstleistungen für Start-ups und Forschungstätigkeit. Das Regime erstreckt sich auf den Ehepartner und auf Kinder unter fünfundzwanzig, unter eigenen Voraussetzungen.
Arbeitseinkünfte werden mit 24 % bis 600.000 Euro jährlich und mit 47 % darüber besteuert. Alle während des Regimes erzielten Arbeitseinkünfte gelten als aus spanischer Quelle, unabhängig davon, wo gearbeitet wird. Andere ausländische Einkünfte bleiben außerhalb der spanischen Steuer. Die Vermögensteuer beschränkt sich auf spanisches Vermögen, und die Auslandsvermögenserklärung, Modelo 720, entfällt.
Der Antrag erfolgt auf dem Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder nach Aufnahme der Tätigkeit. Das Versäumen dieser Frist lässt sich nicht heilen. Die Jahreserklärung ist das Modelo 151. Wer einmal verzichtet, kann das Regime nicht erneut beanspruchen.
Der Punkt, der mit Deutschland und der Schweiz die meisten Schwierigkeiten macht: Die spanische Finanzverwaltung sieht Personen unter diesem Regime nicht als abkommensrechtlich in Spanien ansässig an. Behandelt Ihr Wegzugsstaat Sie nach seinen eigenen Regeln weiter als ansässig, steht die Tie-Breaker-Regel des Abkommens möglicherweise nicht zur Verfügung, mit einem realen Risiko der Doppelbesteuerung von Einkünften aus Drittstaaten. Die Analyse muss auf beiden Seiten erfolgen. Für Deutschland kommt hinzu: Wer als deutscher Staatsangehöriger in eine ausländische Vorzugsbesteuerung wechselt und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 des Außensteuergesetzes fallen. Ob die Beckham-Regelung diese Folge auslöst, sollte vor dem Umzug mit Ihrem deutschen Steuerberater geklärt werden.
Was wir für Sie tun
- Schriftliche Prüfung der Voraussetzungen vor dem Umzug, einschließlich der Fünfjahresregel und des anerkannten Grundes.
- Abstimmung mit Ihrem Berater in der Heimat über die Wegzugsregeln Ihres Landes, insbesondere die beibehaltene Wohnung (in Deutschland der Wohnsitz nach § 8 AO), den Mittelpunkt der Lebensinteressen und, bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes.
- Zeitplanung des Umzugs und des Hauskaufs auf der Insel: der Tag, an dem die Ansässigkeit beginnt, die Zählung der 183 Tage und Gewinne in Ihrem Portfolio, die sich vorher oder nachher realisieren lassen.
- Einreichung des Antrags auf dem Modelo 149 innerhalb der Sechsmonatsfrist sowie der Erstreckung auf Ehepartner und Kinder.
- Erstellung des jährlichen Modelo 151 und der Vermögensteuererklärung für das spanische Vermögen, soweit sie greift.
Was wir von Ihnen brauchen
Senden Sie uns die Unterlagen per E-Mail oder über den sicheren Link, den Sie nach dem ersten Gespräch erhalten. Wir sagen Ihnen genau, was noch fehlt.
- Ihr Arbeitsvertrag, Ihre Entsendung oder Ihre Bestellung zum Geschäftsführer, mit Beginndatum.
- Nachweis des Datums der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder der Aufnahme der Tätigkeit.
- Ihre steuerliche Ansässigkeit in den letzten fünf Jahren.
- Für die Erstreckung auf die Familie: dasselbe für Ihren Ehepartner sowie die Geburtsurkunden der Kinder unter fünfundzwanzig.
- Eine Übersicht über Ihre ausländischen Einkünfte und Ihr Vermögen, damit wir die Abkommenslage modellieren können.
Fristen
| Zeitraum | Erklärung | Wer |
|---|---|---|
| Innerhalb von 6 Monaten | Modelo 149, Antrag auf das Regime | Ab Anmeldung bei der Sozialversicherung oder Aufnahme der Tätigkeit. Nicht verlängerbar. |
| April – 30. Juni | Modelo 151, Jahreserklärung unter dem Regime | Jedes Jahr, in dem das Regime gilt |
| April – 30. Juni | Modelo 714, Vermögensteuer auf spanisches Vermögen | Wenn das spanische Vermögen den Freibetrag übersteigt |
Häufige Fragen
Ich gehe auf Mallorca in den Ruhestand. Kann ich die Beckham-Regelung nutzen?
Fast nie. Das Regime verlangt einen anerkannten Grund für den Umzug, und der Ruhestand ist keiner. Für passive Investoren gilt dasselbe. Besser, man schließt es am Anfang aus, als es zu erzwingen. Die Seite zum Umzug nach Mallorca beschreibt, was stattdessen gilt.
Ich arbeite remote für einen deutschen Arbeitgeber. Erfülle ich die Voraussetzungen?
Remote-Arbeit von Spanien aus für einen ausländischen Arbeitgeber ist einer der anerkannten Gründe, vorbehaltlich der übrigen Voraussetzungen. Die Abkommensfrage mit Deutschland ist dann sorgfältig zu prüfen.
Was passiert nach sechs Jahren?
Sie wechseln in die Regelbesteuerung: Welteinkommen nach dem progressiven Tarif, Vermögensteuer auf das Weltvermögen und die Auslandsvermögenserklärung. Diesen Übergang plant man am besten ein Jahr im Voraus.
Ich habe die Sechsmonatsfrist verpasst. Kann ich noch etwas tun?
Nein. Die Frist kann weder verlängert noch geheilt werden. Sie bleiben in der Regelbesteuerung.
Rechtsgrundlagen: Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006); Ley 28/2022 zur Förderung des Start-up-Ökosystems; Orden HFP/1338/2023 vom 13. Dezember zu den Modelos 149 und 151; für die deutsche Seite §§ 2 und 6 des Außensteuergesetzes.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und gibt die zum angegebenen Datum geltende Rechtslage wieder. Sie ist keine Beratung und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls. Zuletzt geprüft: 18. September 2026.
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