Steuerliche Ansässigkeit
Wie viele Tage können Sie auf Mallorca verbringen, ohne in Spanien steuerlich ansässig zu werden?
Von Juan Pedro Vidal López · · 6 Min. Lesezeit
Viele Eigentümer verbringen Frühjahr und Herbst auf Mallorca und würden gern länger bleiben. Die Frage, die wir am häufigsten hören, lautet: Wie viele Tage geht das, bevor Spanien mich als steuerlich ansässig behandelt? Die kurze Antwort: 183 im Kalenderjahr. Die längere Antwort ist wichtiger, denn die Tage sind nur eines von drei Kriterien, und manche Tage zählen, obwohl Sie gar nicht hier sind.
Die drei Kriterien
Nach Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes sind Sie in einem Kalenderjahr in Spanien ansässig, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sie halten sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien auf.
- Der Mittelpunkt oder die Grundlage Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien.
- Ihr nicht getrennt lebender Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder leben gewöhnlich in Spanien. Dies ist eine Vermutung, die Sie mit Nachweisen widerlegen können.
Maßgeblich ist das Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, nicht ein gleitender Zeitraum von zwölf Monaten. Jedes Kriterium wirkt für sich: Eines genügt.
Vorübergehende Abwesenheiten zählen mit
Diese Regel überrascht die meisten. Tage außerhalb Spaniens werden als vorübergehende Abwesenheit den spanischen Tagen hinzugerechnet, es sei denn, Sie weisen eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nach. Wer fünf Monate auf Mallorca verbringt und zwei weitere Monate reist, ohne belegen zu können, wo er ansässig war, dem können diese Reisetage Spanien zugerechnet werden.
Der Nachweis, der die Frage klärt, ist eine Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerbehörde Ihres Heimatlandes. In Deutschland stellt sie Ihr Finanzamt aus, in der Schweiz die kantonale Steuerverwaltung, in Österreich das Finanzamt.
Die Anmeldung auf der Insel ist etwas anderes
Die Anmeldung bei der Gemeinde, der sogenannte Padrón, oder die EU-Aufenthaltsbescheinigung mit Ihrer NIE sind Verwaltungsschritte. Für sich allein machen sie Sie nicht steuerlich ansässig, aber das Finanzamt wertet sie als Indiz, und sie passen schlecht zur Aussage, man lebe woanders. Melden Sie sich an, weil Sie es brauchen, nicht aus Gewohnheit.
Ebenso ist die Schengen-Regel, nach der Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und anderer Nicht-EU-Staaten höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben dürfen, eine aufenthaltsrechtliche Regel mit eigener Zählweise. Wer sie einhält, hat seine steuerliche Lage damit nicht geklärt, und umgekehrt.
Wenn beide Länder Sie beanspruchen
Behandelt Spanien Sie nach seinen Regeln als ansässig und Ihr Heimatland ebenfalls, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Die Kriterien gelten in dieser Reihenfolge: wo Sie über eine ständige Wohnstätte verfügen; dann wo Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger sind, der Mittelpunkt der Lebensinteressen; dann wo Sie sich gewöhnlich aufhalten; und schließlich die Staatsangehörigkeit.
Wer in Deutschland ein Familienheim, einen Hausarzt, eine Arbeit oder eine Rente behält und auf Mallorca ein Ferienhaus hat, bleibt nach dem Abkommen in der Regel in Deutschland ansässig, aber nur, wenn die Tatsachen belegt sind. Das Abkommen schützt davor, zweimal als Ansässiger besteuert zu werden. Es hindert Spanien nicht daran, nachzufragen, und das Gespräch ist mit der Bescheinigung in der Hand deutlich einfacher.
Was sich ändert, wenn Sie ansässig werden
- Spanien besteuert Ihr Welteinkommen nach dem progressiven Tarif und rechnet ausländische Steuern im Rahmen des Abkommens an.
- Die Vermögensteuer erfasst Ihr Weltvermögen, mit dem balearischen Freibetrag für Ansässige.
- Auslandsvermögen von mehr als 50.000 Euro in einer Kategorie gehört in das Modelo 720, abzugeben bis zum 31. März des Folgejahres.
- Ihr Haus auf Mallorca fällt aus dem Modelo 210 heraus und gehört in Ihre Erklärung als in Spanien Ansässiger.
Nichts davon ist ein Grund, weniger Zeit auf der Insel zu verbringen. Es ist ein Grund, sie zu planen: Tage zählen, Nachweise über den Wohnsitz aufbewahren und die Lage prüfen, bevor das Jahr beginnt, in dem Sie die Grenze voraussichtlich überschreiten.
Nachweise, die sich lohnen
- Die Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Heimatlandes, jedes Jahr erneuert.
- Bordkarten und Reisebuchungen oder ein exportierter Kalender Ihrer Aufenthalte.
- Nebenkostenabrechnungen und die Meldebescheinigung an Ihrem Wohnort.
- Wo Ihr Hausarzt, Ihre Bank und Ihre berufliche oder unternehmerische Tätigkeit angesiedelt sind.
Rechtsgrundlagen: Artikel 8 und 9 des Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006); Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland vom 3. Februar 2011; achtzehnte Zusatzbestimmung der Ley General Tributaria zum Modelo 720.
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