Nachfolgeplanung
Trusts und spanische Steuern: eine Immobilie auf Mallorca, Begünstigte in Spanien
Von Virginia Vicens · · 7 Min. Lesezeit
Trusts sind im Vereinigten Königreich, in den Vereinigten Staaten und in vielen Offshore-Jurisdiktionen ein übliches Instrument der Nachfolgeplanung. Spanien kennt nichts Vergleichbares. Es hat das Haager Trust-Übereinkommen nicht ratifiziert, und sein Zivilrecht kennt keine Aufteilung des Eigentums zwischen Trustee und Begünstigten. Die spanische Finanzverwaltung blickt deshalb durch den Trust hindurch auf die Personen dahinter, und das Ergebnis überrascht Familien, die den Trust anderswo errichtet haben, oft.
Wie Spanien einen Trust sieht
Steuerlich wird der Trust in Spanien in der Regel nicht beachtet. Das Vermögen gilt weiterhin als dem Settlor gehörend, bis es tatsächlich bei einem Begünstigten ankommt, und die Übertragung an den Begünstigten wird als Schenkung des Settlors behandelt, oder als Erbschaft, wenn der Settlor verstorben ist. Das ist die gefestigte Auffassung der Generaldirektion für Steuern in ihren verbindlichen Auskünften.
Daraus folgt zweierlei. Der Trust schirmt das Vermögen nicht von der spanischen Besteuerung des Settlors ab, solange dieser in Spanien ansässig ist. Und die Steuer beim Begünstigten entsteht mit der Ausschüttung, nicht mit der Errichtung des Trusts.
Wenn ein Begünstigter in Spanien lebt
- Ausschüttungen an einen in Spanien ansässigen Begünstigten unterliegen in der Regel im Zeitpunkt des Zuflusses der Erbschaft- und Schenkungsteuer, nach den Regeln der Region, in der der Begünstigte lebt. Auf den Balearen genießen Schenkungen zwischen Eltern und Kindern derzeit einen Abzug von 100 %, unter den dafür geltenden Voraussetzungen.
- Ein in Spanien ansässiger Begünstigter kann Meldepflichten für das Trustvermögen im Ausland haben, weil die spanischen Regeln das Modelo 720 auf die wirtschaftlich Berechtigten ausländischen Vermögens erstrecken.
- Ob ein Ermessensbegünstigter ohne festen Anspruch etwas zu melden hat, hängt von den Tatsachen und der Trusturkunde ab und sollte vor dem ersten fälligen Modelo 720 geprüft werden.
Wenn der Settlor nach Spanien zieht
Ein Settlor, der in Spanien ansässig wird, gilt in der Regel weiterhin als Eigentümer des Trustvermögens. Die Erträge können ihm für die Einkommensteuer zugerechnet werden, und das Vermögen kann in die Vermögensteuer auf das Weltvermögen einfließen. Am deutlichsten gilt das für widerrufliche Trusts, die in den Vereinigten Staaten verbreitet sind, doch die Finanzverwaltung wendet dieselbe Logik auch auf viele unwiderrufliche an.
Der richtige Zeitpunkt für die Prüfung eines Trusts liegt vor dem Umzug. Ausschüttungen, das Ausscheiden des Settlors als Begünstigter oder der Zeitpunkt des Umzugs innerhalb des Jahres können das Ergebnis verändern, und nichts davon lässt sich leicht rückgängig machen, wenn die Ansässigkeit einmal begonnen hat.
Wenn ein Trust eine Immobilie auf Mallorca hält
- Die Immobilie wird auf den Namen des Trustees eingetragen, da der Trust in Spanien keine Rechtspersönlichkeit hat. Ist der Trustee eine nichtansässige Gesellschaft, kann die Sondersteuer von 3 % auf Immobilien ausländischer Gesellschaften anfallen, sofern keine Befreiung greift.
- Trustees von Express-Trusts und vergleichbaren Gestaltungen müssen Settlor, Trustees, Protektor und Begünstigte feststellen, dokumentieren und im spanischen Register der wirtschaftlich Berechtigten angeben, wenn der Trust in Spanien Immobilien erwirbt oder hier Geschäfte tätigt.
- Der Notar fragt bei der Beurkundung nach diesen Angaben, und ein Kauf kann ins Stocken geraten, wenn der Trustee sie nicht vorlegen kann.
Die Regeln Ihres Heimatlandes gelten weiter
Das Vereinigte Königreich, Deutschland, die Schweiz und die Vereinigten Staaten besteuern Trusts jeweils auf ihre eigene Weise, und die spanische Behandlung passt selten dazu. Eine Ausschüttung, die in Spanien eine Schenkung ist, kann in der Heimat Einkommen, Kapital oder etwas anderes sein. Jede Frage zu einem Trust mit Bezug zu Spanien sollte von beiden Seiten betrachtet werden, mit der Trusturkunde und dem Letter of Wishes in der Hand.
Was wir für die Prüfung eines Trusts brauchen
- Die Trusturkunde und etwaige Änderungsurkunden sowie den Letter of Wishes, falls vorhanden.
- Identität und Ansässigkeit von Settlor, Trustees, Protektor und jedem Begünstigten.
- Eine Aufstellung des Trustvermögens und welche Teile davon in Spanien liegen.
- Die Ausschüttungen der letzten Jahre und die geplanten.
Rechtsgrundlagen: Ley 29/1987 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer; Ley 19/1991 über die Vermögensteuer; Artikel 42 ter der Allgemeinen Verordnung über Steuerverwaltung und Außenprüfung (Real Decreto 1065/2007); Artikel 4 und 4 bis der Ley 10/2010 zur Verhinderung der Geldwäsche; Real Decreto 609/2023 über das zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten; Artikel 40 bis 45 des konsolidierten Gesetzes über die Einkommensteuer für Nichtansässige.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und gibt die zum angegebenen Datum geltende Rechtslage wieder. Sie ist keine Beratung und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.
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